(v.l.n.r.): Viktor Jahn, Gunther Koch, Klaus Peter, David Novak, Deodat von Eickstedt und Hartmut Büttner | Foto: Andreas Sobotta, Hannover
Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) der CDU Garbsen unter dem Vorsitz von Klaus Peter nahm sich kürzlich im Stadtteil-Haus in Alt-Garbsen dem Thema „Datenschutzgrundverordnung“ an. Der Datenschutzbeauftragte des TÜV Nord, Viktor Jahn aus Nienburg, stand Rede und Antwort zu diesem den Mittelstand umtreibenden Thema.
Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung (MIT) der CDU Garbsen unter dem Vorsitz von Klaus Peter nahm sich kürzlich im Stadtteil-Haus in Alt-Garbsen dem Thema „Datenschutzgrundverordnung“ an. Der Datenschutzbeauftragte des TÜV Nord, Viktor Jahn aus Nienburg, stand Rede und Antwort zu diesem den Mittelstand umtreibenden Thema.
Der Vorsitzende Klaus Peter begrüßte besonders unter den rund 40 Gästen den Gründungsvorsitzenden der MIT Garbsen, den früheren Bundestagsabgeordneten und heutigen Garbsener Ratsvorsitzenden, Hartmut Büttner, den zweiten stellvertretenden Bürgermeister Gunther Koch, den Kreisvorsitzenden der MIT Hannover-Land, Sven Jagata, und den Vorsitzenden der MIT Laatzen, David Novak, der auch dem Bundesvorstand der MIT Deutschlands aktiv ist.
Zuvor schauten sich die Teilnehmerinnen und Teilnehmer im Alt-Garbsener Stadtteil-Haus um. Das Stadtteil-Haus versteht sich als Nachbarschaftszentrum, bietet ambulant betreute Wohn- und Pflegegemeinschaften und Wohnungen für Menschen mit körperlicher Behinderung. Außerdem bietet das Stadtteil-Haus eine umfassende Tagespflege an.
Die Veranstaltung moderierte Deodat von Eickstedt.
Die Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, habe mit den betrieblichen Kosten der Verordnung und den Befürchtungen über mögliche Sanktionierungen bei Nichtbeachtung der Bestimmungen besonders in den kleinen und mittleren Betrieben aber auch bei Vereinen und Verbänden für Unmut gesorgt.
Zurzeit sei beim Thema Datenschutz noch vieles in einer Grauzone. Nichtsdestotrotz betreffe die DSGVO jeden, so Viktor Jahn. Das deutsche Datenschutzrecht sei im europäischen Vergleich sehr restriktiv. Jahn riet den Teilnehmerinnen und Teilnehmern anhand von Beispielen schleunigst ihre Datenschutzerklärungen an die Bestimmungen der DSGVO anzupassen, die notwendigen Einwilligungen einzuholen und Zweckbegründungen zu dokumentieren.
Manche noch vorhandene Unklarheit im Umgang mit der DSGVO würden wohl erst Gerichte klären müssen, so Jahn.
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