Corona-Soforthilfe
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Nach den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat der letzten Woche setzt die Niedersächsische Landesregierung die neuen Richtlinien über Corona-Soforthilfe für kleine Unternehmen und Soloselbstständige zum 31.03.2020 um. Folgende Liquiditätszuschüsse gibt es:
- Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000€
- Bis zu 10 Beschäftigte: 15.000€
- Bis zu 30 Beschäftigte: 20.000€
- Bis zu 49 Beschäftigte: 25.000€
Dabei gilt es zu beachten:
- Nachgewiesen werden muss, ein krisenbedingter Umsatzrückgang und/oder die Einstellung der Betriebstätigkeit aufgrund der Corona-Regelungen. Die Beantragung wird erleichtert.
- Persönliche oder betriebliche Rücklagen müssen nicht mehr vorher aufgezehrt werden.
- Die Soforthilfe muss nicht zurückbezahlt werden.
- Die Soforthilfe muss bei der Steuervorauszahlung nicht berücksichtigt werden. Grundsätzlich bleibt sie aber steuerpflichtig, im Rahmen der Steuererklärung 2020.
- Leistungen der Hilfspakete sind zur Deckung des betrieblichen Defizits vorgesehen, Abdeckung der Lebenshaltungskosten sind nicht vorgesehen.
Die NBank wird automatisch mit alle Antragstellern in Kontakt treten, die bereits eine Landes-Soforthilfe erhalten haben, um die Förderung auf die neue Summe anzuheben.
Zur Beantragung gelangen Sie hier: https://www.soforthilfe.nbank.de/
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