Corona-Soforthilfe

Nach den Beschlüssen von Bundestag und Bundesrat der letzten Woche setzt die Niedersächsische Landesregierung die neuen Richtlinien über Corona-Soforthilfe für kleine Unternehmen und Soloselbstständige zum 31.03.2020 um. Folgende Liquiditätszuschüsse gibt es:

  • Bis zu 5 Beschäftigte: 9.000€
  • Bis zu 10 Beschäftigte: 15.000€
  • Bis zu 30 Beschäftigte: 20.000€
  • Bis zu 49 Beschäftigte: 25.000€

Dabei gilt es zu beachten:

  • Nachgewiesen werden muss, ein krisenbedingter Umsatzrückgang und/oder die Einstellung der Betriebstätigkeit aufgrund der Corona-Regelungen. Die Beantragung wird erleichtert.
  • Persönliche oder betriebliche Rücklagen müssen nicht mehr vorher aufgezehrt werden.
  • Die Soforthilfe muss nicht zurückbezahlt werden.
  • Die Soforthilfe muss bei der Steuervorauszahlung nicht berücksichtigt werden. Grundsätzlich bleibt sie aber steuerpflichtig, im Rahmen der Steuererklärung 2020.
  • Leistungen der Hilfspakete sind zur Deckung des betrieblichen Defizits vorgesehen, Abdeckung der Lebenshaltungskosten sind nicht vorgesehen.

Die NBank wird automatisch mit alle Antragstellern in Kontakt treten, die bereits eine Landes-Soforthilfe erhalten haben, um die Förderung auf die neue Summe anzuheben.

Zur Beantragung gelangen Sie hier: https://www.soforthilfe.nbank.de/