Für alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen: Sie können sich die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen können.
Bitte denken Sie daran, dass Sie als betroffenes Unternehmen bis spätestens am Donnerstag 26.03.2020 formlos unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständige Krankenkasse wenden müssen, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, um sich diese für den Monat März stunden zu lassen.
Entsprechende Vorlagen können Sie sich hier herunter laden:
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