Homeoffice und Mobiles Arbeiten

Aus diversen Presseberichten ist bekannt, dass das Bundesministerium für Arbeit in Kürze dafür sorgen will, dass ein gesetzlicher Rahmen für das Arbeiten ausserhalb des Betriebes geschaffen wird.

Der Bundesverband der MIT hat dazu eine Grundsatzentscheidung beschlossen, die unter

https://www.mit-bund.de/content/arbeitsmarkt-flexibilisieren-beschaeftigung-sichern-mobiles-arbeiten-staerken

nachzulesen ist.

Davon betroffenen Mittelständlern empfehlen wir, sich frühzeitig mit der eventuell notwendigen Umgestaltung von Arbeitsverträgen zu befassen.

Sollten bereits praktische Erfahrungen – positiver wie negativer Art – vorliegen, sind wir gerne bereit, diese in den politischen Entscheidungsprozess einzubringen.

Ihr Deodat von Eickstedt